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Allgemeine Formulare
Aufnahmeantrag passive Mitgliedschaft
Teilhabe für alle – der PSK macht mit!
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
– Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
– Bildungsgutscheine für Kinder und Jugendliche
– Bildungsgutscheine 60Plus (Senioren)
In der PSK Geschäftsstelle können die Unterlagen und Gutscheine abgegeben werden.
Fitness-Studio
Förderung bei geringem Einkommen
Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket
Beim Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder und Jugendliche jährlich einen „Zuschuss zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ von bis zu 120,- € erhalten und damit Mitgliedsbeiträge und Freizeiten begleichen.
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Ansprechpartner
- Sozialamt, Sozial- und Jugendbehörde
Frau Heger
Telefon: 0721/8319-280
E-Mail: jobcenter-karlsruhe-stadt.but@jobcenter-ge.de
karlsruhe.de/b3/soziales/bildungspaket.de
Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket
Karlsruher Pass – Karlsruher Kinderpass
Der Karlsruher Pass ist ein Angebot der Stadt Karlsruhe für Bürger und Bürgerinnen mit geringem Einkommen.
Ansprechpartner
Jugendfreizeit- und Bildungswerk
Telefon: 0721/133-5671
E-Mail: jfbw@stja.de
Erwachsene Inhaber des Karlsruher Passes erhalten beim SSC Karlsruhe e.V. den ermäßigten Mitgliedsbeitrag.
Gutscheine
Für Erwachsene ab 60 Jahren, die Inhaber des Karlsruher Passes sind, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Gutscheine bis zu 120,- € jährlich zu erhalten. Diese können für Mitgliedsbeiträge eingesetzt werden. Für Kinder, die den Karlsruher Kinderpass haben, gilt diese Möglichkeit nur, wenn sie keine Bezuschussung über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Allerdings besteht für Kinder die Möglichkeit bei Ferienbetreuungen 2/3 der Angebotskosten, maximal jedoch 100,- € pro Angebot zu beantragen.