Teilhabe für alle – der PSK macht mit!
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
– Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
– Bildungsgutscheine für Kinder und Jugendliche
– Bildungsgutscheine 60Plus (Senioren)
In der PSK Geschäftsstelle können die Unterlagen und Gutscheine abgegeben werden.
Liebe Mitglieder,
ab dem 01.01.2026 passen wir unsere Beitragsstruktur an, um sie fairer und transparenter zu gestalten. Künftig setzt sich der Mitgliedsbeitrag aus einem Grundbeitrag und einem Abteilungsbeitrag zusammen. Außerdem erfolgt der Einzug künftig quartalsweise. Die Mitgliedsbeiträge sind als monatliche Beiträge dargestellt.
Bei Fragen hierzu wendet euch gerne an:
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Dienstag: 15:00 – 17:00 Uhr
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