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Satzung PSK


Teilhabe für alle – der PSK macht mit!
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.

– Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
– Bildungsgutscheine für Kinder und Jugendliche
– Bildungsgutscheine 60Plus (Senioren)

In der PSK Geschäftsstelle können die Unterlagen und Gutscheine abgegeben werden.

www.karlsruher-pass.de

www.karlsruhe.de/b3/soziales/bildungspaket.de

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Übungsleiter Abrechnung Oberwaldbad

Übungsleiter Abrechnung PSK

Übungsleiter Abrechnung LIONS

Antrag_Vereinsbus

Dokumentationsblatt_Fuehrungszeugnis

Antrag_erweitertes Führungszeugnis

Ehrenkodex BSJ

Uebungsleiterfreibetragsregelung

Sportschadensmeldung


Städtische Sporthallen:
– Excel-Datei „Freie Hallenzeiten“
– PDF-Datei „Antrag auf Dauerbelegungen“
– Word-Datei „Antrag für Einzelbelegungen“
– PDF-Datei „Benutzungsordnung“

Die Dateien können über den folgenden Link abgerufen werden
https://www.messe-karlsruhe.de/de/hallen-raeume/europahalle/

Hinweis: „Die Bereitschaftsdienstvergütung ist auch dann zu zahlen, wenn die Räume nicht genutzt werden und dies nicht mindestens 24 Stunden (bei Dauerbelegung) bzw. 8 Kalendertage (bei Einzelveranstaltungen) zuvor bekannt gegeben wurde.“