Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bildungsgutscheine für Kinder und Jugendliche
Bildungsgutscheine 60Plus (Senioren)
In der PSK Geschäftsstelle können die Unterlagen und Gutscheine abgegeben werden.
Liebe Mitglieder,
seit dem 01. Januar 2026 gilt in unserem Verein eine neue Beitragsstruktur, die wir eingeführt haben, um die Beiträge für Sie fairer und transparenter zu gestalten.
Künftig setzt sich der Mitgliedsbeitrag aus einem Grundbeitrag sowie einem Abteilungsbeitrag und/oder einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Beitragseinzug erfolgt ab sofort quartalsweise.
In Familienmitgliedschaften zahlen das erste und zweite Kind jeweils 50 % der Abteilungsbeiträge. Ab dem dritten Kind entfallen die Abteilungsbeiträge vollständig. Zusatzbeiträge sind von dieser Regelung ausgenommen und werden in voller Höhe berechnet.
Alle angegebenen Mitgliedsbeiträge verstehen sich als monatliche Beträge.
Bei Fragen hierzu wendet euch gerne an:
mitgliederverwaltung@ps-ka.de





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Dienstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr
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